In Deutschland sind Betreiber von Websites verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen, das klare Informationen über den Verantwortlichen der Seite enthält. Diese Impressumspflicht dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz und ist im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) sowie im Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt.

Rechtsgrundlagen

Die Impressumspflicht ergibt sich aus:

  • § 5 Digitales-Dienste-Gesetz (DDG) – vormals § 5 Telemediengesetz (TMG)
  • § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) – für journalistisch-redaktionelle Inhalte
  • Art. 246a § 1 EGBGB – bei Verbraucherinformationen im E-Commerce
  • § 3a UWG – bei Verstößen droht eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß
  • § 16 Abs. 2 Nr. 1 DDG – Bußgelder bis zu 50.000 €

Wer unterliegt der Impressumspflicht?

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter von Telemedien, die geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, angeboten werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Unternehmen und Gewerbetreibende: Unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.
  • Freiberufler: Wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler, die ihre Leistungen über eine Website präsentieren.
  • Journalistisch-redaktionelle Angebote: Websites, die regelmäßig Nachrichten, Blogs oder Meinungsbeiträge veröffentlichen.
  • Vereine: Auch gemeinnützige Vereine unterliegen der Impressumspflicht, insbesondere wenn sie über ihre Website Spenden sammeln, Mitgliedschaften anbieten oder sonstige geschäftsmäßige Tätigkeiten ausüben.
  • Öffentliche Institutionen: Behörden und öffentliche Einrichtungen, die Informationen für die Allgemeinheit bereitstellen, sind ebenfalls verpflichtet, ein Impressum zu führen.

Rein private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen.

Unterschiede je nach Rechtsform

Die erforderlichen Angaben im Impressum variieren je nach Rechtsform des Anbieters:

  • Einzelunternehmer: Vollständiger Name und Anschrift.
  • Gesellschaften (z.B. GmbH, AG): Firmenname, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregisternummer, Namen der vertretungsberechtigten Personen.
  • Partnerschaftsgesellschaften: Name der Partnerschaft, Anschrift, Partnerschaftsregister und Registernummer, Namen der Partner.
  • Eingetragene Vereine (e.V.): Vereinsname, Anschrift des Vereins, Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, Vereinsregister und Registernummer. citeturn0search1
  • Öffentliche Institutionen: Name der Institution, Anschrift, Namen der Verantwortlichen, Kontaktinformationen.

Pflichtangaben im Impressum

Unabhängig von der Rechtsform sollten folgende Informationen im Impressum enthalten sein:

  • Name des Anbieters: Bei juristischen Personen der vollständige Firmenname inklusive Rechtsform; bei natürlichen Personen der vollständige Vor- und Nachname.
  • Anschrift: Ladungsfähige Adresse, kein Postfach.
  • Kontaktinformationen: Mindestens eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Bei juristischen Personen die Namen der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, Angabe des Registergerichts und der Registernummer (z.B. Handelsregister, Vereinsregister).
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sofern vorhanden.
  • Aufsichtsbehörde: Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen, Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Platzierung des Impressums auf der Website

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es hat sich etabliert, das Impressum im Footer (unteren Bereich) der Website zu platzieren, sodass es von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar ist. Die Bezeichnung „Impressum“ sollte dabei eindeutig und unmissverständlich sein.

Wichtig ist, dass der Zugriff auf das Impressum nicht durch Cookie-Banner oder andere Pop-ups behindert wird. Nutzer sollten das Impressum jederzeit ohne zusätzliche Hürden aufrufen können.

Impressumspflicht bei Social Media (Facebook, Instagram, TikTok & Co.)

Auch auf geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen gilt die Impressumspflicht (§ 5 DDG analog), da es sich ebenfalls um geschäftsmäßige Telemedien handelt.

Plattform-spezifische Hinweise:

  • Facebook & Instagram: Meta stellt ein Feld für das Impressum bereit → unbedingt nutzen!
    (Profil → Info → Impressum einfügen)
  • TikTok: Kein eigenes Impressumsfeld → hier wird ein sichtbarer Link im Profiltext empfohlen, z. B.: „Impressum: webwerkstatt-berlin.de/impressum“

Aktuelle Entwicklungen (Stand 2025)

Seit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 wurden die bisherigen Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) weitgehend übernommen. Die Impressumspflicht bleibt bestehen und wurde in einigen Bereichen präzisiert, um den digitalen Entwicklungen gerecht zu werden. Es ist daher essenziell, das Impressum regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass es den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung empfiehlt es sich, die aktuellen gesetzlichen Texte zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.